Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht, vom 27.10.1998, 1 AZR 766/97
Nachteilsausgleich bei Stillegung eines Tendenzbetriebs ?
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob Arbeitnehmer, die wegen der Stillegung eines Betriebs mit karitativer Zielsetzung entlassen werden, Anspruch auf Nachteilsausgleich haben, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig vor Ausspruch der Kündigungen versucht hat, mit dem Betriebsrat zu einer Einigung („Interessenausgleich“) über das „Ob“ und „Wie“ dieser Maßnahme zu gelangen. » Nachteilsausgleich bei ... mehr