Sparen von Kirchensteuern auf Abfindungen
Auf Antrag erlässt die Kirche normalerweise 50% der fälligen Kirchensteuer auf
die Abfindung.
Was ist zu tun?
- Ermitteln des zuständigen Kirchensteuerausschusses.
- Nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheids ist eine Kopie und derAntrag auf Kirchensteuererlass beim zuständigen Kirchensteuer Ausschuss einzureichen.
- Nach Zustimmung findet eine Rückabwicklung der zu viel gezahlten Steuer über das Finanzamt statt.
Link: Tipp_1_Kirchensteuer