Nein, das entscheidet jeder betroffene Arbeitnehmer Sie für sich. Meistens gibt es aber in der Betriebsvereinbarung zur Transfergesellschaft oder dem Sozialplan einen Stichtag, bis zu dem Sie sich entscheiden müssen.
Ein späterer Eintritt in die Transfergesellschaft ist dann i. d. R. nicht mehr möglich.